Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung (OB) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wurde im Dezember 2015 vom Bundestag mit der Verabschiedung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes durchgewunken.
Da es die Plattform bisher noch nicht gibt, wird empfohlen, sie in den Shop-AGB zumindestens schon zu erwähnen und den Link später nachzutragen.
Für Online-Händler ist es wichtig, die Informationspflicht über diese Plattform zu erfüllen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen die Folge.
Nähere Informationen erhalten Sie auf www.shopbetreiber-blog.de...